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Schallschutz mal genauer | ||||||||||||||||||||||||||||
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Die Technisierung unserer Umwelt belastet die
Bürger zunehmend mit Lärm. Lärm kann zu Störungen der Gesundheit und zur
Minderung der Leistungsfähigkeit führen. Deshalb ist
Schallschutz
aktiv und passiv (Verminderung des Lärms allgemein sowie
Schutz vor bestehendem Lärm) eine immer dringendere Notwendigkeit. Auf die
Handwerker kommt die
Aufgabe zu, sich ständig über die neuesten Bestimmungen, technische
Möglichkeiten und Materialien auf dem Laufenden zu halten. Das wird bei Herrmann-Bauelemente seit Jahren sehr ernst genommen. Die Kenntnis einiger physikalischer Gesetzmäßigkeiten und theoretischer Grundlagen kann dabei kaum schaden..... Zunächst mal die Schallschutzklassen:
Eine Erklärung des Begriffes dB finden Sie in Wussten Sie schon? und weiter unten in diesem Artikel. Wichtig zu wissen: Eine Erhöhung der Schalldämmung um 10 dB wird vom Menschen als Halbierung der Lautstärke empfunden. Eine normale verputzte Außenwand hat einen Dämmwert von ungefähr 55 dB, ein einfaches Fenster oft nur 22 dB. Das bedeutet erstaunlicherweise: Ein solches Fenster hat rechnerisch eine tausendmal niedrigere Dämmleistung! Hierbei wird sehr deutlich, wo der Hebel anzusetzen ist: Tauscht man seine Altfenster, die bei einer
Einfachverglasung oft nur einen Schalldämmwert von 15-20dB aufweisen, gegen hochwertige Fenster mit guter
Schallschutz-Verglasung, sagen wir 40dB, so senkt sich Lärmpegel um 75% ! Mit einem Scheibenaufbau 4 mm (Außenscheibe) -12 mm (Zwischenraum)-
4 mm (Innen) erreicht man einen Dämmwert von ca. 32 dB. Bitte beachten Sie: Bei den angegebenen Werten handelt es sich
um Dämmwerte! Sie geben praktisch an, welchen Filter der Schall
durchlaufen muss. Für das abgelaufene Schallschutzprogramm der FRAPORT AG war festgelegt worden, am schlafenden Ohr des betroffenen Bürgers, nur noch einen Lärmpegel von 52 dB(A) ankommen zu lassen. Es wurden nur Maßnahmen in Schlafräumen erstattet. Bei einem angenommenen Düsenflugzeug-Schallpegel von 75 dB(A) oder höher, musste der Dämmwert so hoch gewählt werden, dass innen der erwünschte niedrige Schallpegel erreicht wird. Es war die Schallschutzklasse 3, mit 39 dB (-1 -5; -1,-5) erforderlich. Im nun laufenden Schallschutzprogramm gelten andere Bedingungen. Es liegt nicht mehr die Aufwachschwelle zu Grunde, sondern der gemittelte Dauerschallpegel, der zu gesundheitlichen Belastungen führen kann. Wie im letzten Schallschutzprogramm, ist die Gesamt-Dämmung nicht alleine von Fenster und Rollladen abhängig. Auch Dach- oder Außenwand sowie einige andere Faktoren müssen berücksichtigt werden. Wenn nicht genaue Informationen über die vorhandenen Fenster, Rollladen, Wände und Dach vorliegen, kann das komplizierte Zusammenspiel nicht vom Schreibtisch eines Mitarbeiters des Regierungspräsidenten aus bewertet werden. Es muss oft wieder vor Ort in Ihren Räumen ermittelt werden. Was heißt das? Der genaue Dämmwert und der Umfang der nötigen Arbeiten sind zunächst unklar. Es werden Aufenthaltsräume gefördert. Also auch Wohnküchen, Wohnzimmer oder Arbeitszimmer. Der angesetzte dB-Wert variiert ja nach Lage des Hauses. Auch die Größe und Ausrichtung (ost, west..) der Fenster und das Verhältnis von Fensterfläche zum Raumvolumen spielen eine Rolle. Häufig werden 32dB gefördert, gelegentlich auch bis zu 44dB. Steht das Haus in den Konturen des Regionalfonds, können weitergehende Maßnahmen mit bis zu 4350€ pro Wohneinheit vom Land Hessen bezuschusst werden. Sollten Sie tiefer in das Thema eindringen wollen, vereinbaren Sie am besten ein persönliches Gespräch unter 06142 41962 mit uns vor Ort. Zurück zum Thema: Informieren Sie sich zu verschiedenen Themen
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